Das sind wichtige Fragen, über die diese Homepage einen ersten Überblick verschafft. Gerade weil nach der Trennung bis zur Scheidung Fragen aus fast allen Bereichen Ihres Lebens (Vermögen, Einkommen, Rente, Kinder) zu klären sind, kann meine Homepage eine Beratung nicht ersetzen.
Themen, die spätestens im Scheidungsverfahren geklärt werden sollten:
Der Ausspruch der Scheidung darf durch den Richter erst erfolgen, wenn die Ehe gescheitert ist. Diese einzige Voraussetzung der Scheidung liegt in den meisten Fällen dann vor, wenn nach der Trennung ein Jahr vergangen ist (sogenanntes Trennungsjahr). Jedoch werden nicht erst bei der Scheidung, sondern bereits im Trennungsjahr entscheidende „Weichen“ für die Zukunft gestellt und wichtige Fragen, wie z. B. der Unterhalt, der Aufenthalt der Kinder oder der Umgang mit den Kindern, vorläufig oder abschließend geregelt.
Das eigentliche Gerichtsverfahren der Scheidung beginnt durch einen Antrag, der durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss.
Auf Antrag eines der Ehegatten kann neben der eigentlichen Scheidung auch eine Klärung über die Folgesachen erreicht werden. Diese Klärung kann im Scheidungsverfahren entweder durch die Protokollierung einer außerhalb des Gerichts bereits ausgehandelten Vereinbarung oder, wenn eine Einigung nicht möglich ist, durch eine Entscheidung des Gerichts erzielt werden.
Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner weitgehend einig sind und Anwaltsgebühren sparen wollen, dann ist eine einvernehmliche Scheidung für Sie der richtige Weg.
Abweichend vom „normalen“ Scheidungsverfahren ist bei einer Härtefallscheidung kein Trennungsjahr einzuhalten. An eine Härtefallscheidung werden zum Schutz der Ehe deshalb hohe Anforderungen gestellt.
Die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung regelt § 1565 Abs. 2 BGB.
Diese sind:
In Betracht kommt eine Härtefallscheidung bei schwerer Gewalt, einer Vergewaltigung oder Ähnlichem.
Anmerkung: Ein Antrag auf Härtefallscheidung sollte wohlüberlegt werden. Sie müssen bei einer solchen Scheidung den Härtegrund beweisen. Das bedeutet, Sie müssen das belastende Ereignis vor Gericht genau schildern, werden dazu als Zeuge befragt etc.
Außerdem führt eine Härtefallscheidung immer auch zu einer Verschärfung des Verhandlungsklimas bei der Klärung der wirtschaftlichen Fragen.
Sie haben eine Ehe mit internationalem Bezug geschlossen. Dieser internationale Bezug kann entweder darin liegen, dass Sie einen Partner einer anderen Nationalität geheiratet oder nicht in Deutschland gelebt haben.
Nähere Informationen können Sie auch auf der Seite der Europäischen Kommission erhalten.
Ich kläre in diesem Fall zunächst, ob deutsche Gerichte für Ihre Scheidung zuständig sind. In einem zweiten Schritt ermittle ich, ob Sie auf der Grundlage deutschen oder eines anderen Rechts geschieden werden. Anschließend setze ich mich für die erfolgreiche Verwirklichung Ihrer Ziele ein.
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