Ehevertrag

Sie sind ein Paar und möchten vor der Heirat oder danach einen Ehevertrag schließen. Ist es da nicht unromantisch, an die Zeit einer eventuellen Trennung zu denken?

Wir denken das nicht, denn bei Abschluss eines Ehevertrags bestimmen Sie als Paar, was die gerechten Folgen von Kindererziehung und Haushaltsführung sind. Schließlich werden Details eines neuen Arbeitsverhältnisses auch nicht dem Gesetz überlassen, sondern in einem Vertrag individuelle Regelungen getroffen. Wir haben darüber hinaus die Erfahrung gemacht, dass der dafür notwendige Weg eine Beziehung, selbst wenn Sie sich mit Ihrem Partner nach der Beratung gegen den Abschluss eines Ehevertrags entscheiden, oft stärkt.

Die gesetzlichen Regelungen passen nach unserer Erfahrung vor allem dann nicht, wenn:

  • einer von Ihnen Unternehmer ist,
  • zwischen Ihnen eine hohe Einkommens- oder Altersdifferenz besteht,
  • einer von Ihnen sehr vermögend ist.

Soweit der betreuende Elternteil Akademiker ist oder sonst gute berufliche Aufstiegschancen hätte, führt die derzeitige Rechtssprechung dazu, dass dem die kinderbetreuenden Elternteil, also zumeist den Müttern, die durch die Kinderbetreuung entstehenden finanziellen Nachteil nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Soweit Sie dieses Ergebnis als ungerecht empfinden, kann im Ehevertrag z. B. eine Erweiterung des gesetzlichen Unterhalts für den kinderbetreuenden Elternteil geregelt werden.

Beratung vom kompetenten Rechtsanwalt

In unserer Kanzlei in München besprechen wir mit Ihnen Ihre Lebensumstände und geben Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Folgen einer Trennung. Anschließend zeigen wir Ihnen auf, welche zu Ihnen passenden Regelungsmöglichkeiten in einem Ehevertrag bestehen. Nach diesem Schritt geben wir Ihnen die Gelegenheit, die Ergebnisse unseres Gesprächs als Paar in Ruhe alleine zu diskutieren.

In einem zweiten Gespräch werden bei Bedarf die von Ihnen gefundenen Ergebnisse dann nochmals als Gesamtkonzept besprochen. Sobald der Ehevertrag ausformuliert ist, geben wir Ihnen nochmals die Gelegenheit, offene Fragen oder Probleme beim Verständnis der juristischen Fachbegriffe zu klären. Ist alles geklärt und entspricht der Ehevertrag Ihren Wünschen, begleiten wir Sie zum Notar, bei dem der Ehevertrag protokolliert wird.

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