Ein Anwalt kostet Geld. Meine Kosten spreche ich offen an, denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt voraus, dass auch über die Kosten Klarheit herrscht.
Erstberatungen rechne ich mit 250 € ab. Soweit die Beratung deutlich mehr als eine Stunde in Anspruch nimmt, bespreche ich mit Ihnen eine Erhöhung dieser Pauschale.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Ihnen eine Beratung ausreicht oder ich für Sie weiter tätig werden soll.
Bei einer Beauftragung richten sich meine Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Maßgeblich ist dann der Gegenstandswert, der im Normalfall der Höhe der Forderung(en), um die es geht, entspricht. Einen Anhaltspunkt für die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten können Sie z. B. mit einem Klick auf den nachfolgenden Gebührenrechner-Button selbst errechnen.
Fälle, bei denen die gesetzlichen Gebühren nicht zu einer angemessenen Vergütung führen, werde ich offen ansprechen und im Regelfall mit Ihnen ein Stundenhonorar von 250 € zzgl. Mehrwertsteuer vereinbaren.
Ziel der Erstberatung ist es, Ihnen in einem bis zu einstündigen Gespräch einen ersten Überblick über Ihren Fall zu geben und Sie über Chancen und Risiken Ihres Falles zu informieren.
In einer Erstberatung ermittle ich mit Ihnen zunächst den rechtlich bedeutsamen Sachverhalt. Anschließend wird das zu lösende Problem juristisch definiert und Ihnen die notwendige fachliche Hintergrundinformation gegeben. Abschließend bespreche ich mit Ihnen, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind.
Für eine Erstberatung berechne ich 250 € (inkl. Mehrwertsteuer).
Die gesetzliche Vergütung für Rechtsanwälte wird im RVG geregelt. Das Anwaltshonorar richtet sich dabei nach dem Wert der Sache, mit der Sie mich mandatieren, dem sogenannten Streitwert. Das RVG schreibt zwingend vor, dass in gerichtlichen Verfahren die gesetzliche Gebühr bei einer Vergütungsvereinbarung nicht unterschritten werden darf (§ 4 RVG).
Die zu erwartenden Kosten können Sie beispielsweise mit dem DAV-Prozesskostenrechner ermitteln.
Führt die Vergütung nach dem RVG zu keiner Bezahlung, die im Verhältnis zu dem voraussichtlich zu erbringenden Arbeits- und Beratungsaufwand angemessen wäre, schlage ich im Regelfall eine Abrechnung nach Stundensätzen vor.
Auf Wunsch erhalten Sie monatlich eine Abrechnung für das angefallene Zeithonorar sowie eine Aufschlüsselung, aus der sich Inhalt und Umfang der für Sie erbrachten Tätigkeiten ergeben.
Diese Vergütungsart bringt für Sie den Vorteil ständiger Kostenkontrolle und gegenüber der gesetzlichen Vergütung, hoher Transparenz. Durch Ihre aktive Mithilfe bei der Ermittlung des Sachverhalts besteht außerdem die Möglichkeit, die anfallenden Kosten zu minimieren.
Anders als bei der gesetzlichen Vergütung können Sie durchgehend durch zeitnahe Information die angefallenen Kosten kontrollieren.
Durch das Absenden dieses Formulars stimme ich zu, dass meine oben angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage gemäß den Datenschutzrichtlinien verwendet werden dürfen.