Düsseldorfer Tabelle 2024

February 22, 2024

Düsseldorfer Tabelle

Die für den Kindesunterhalt von getrenntlebenden Eltern entscheidende Düsseldorfer Tabelle
wurde wieder aktualisiert. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 gilt ab dem 01.01.2024

In der Düsseldorfer Tabelle legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den
weiteren Oberlandesgerichten in Deutschland und der Unterhaltskommission des Deutschen
Familiengerichtstages den Kindesunterhalt und das Minimum, was einem Unterhaltspflichtigen
verbleiben muss (sogenannter Selbstbehalt) fest. Die Düsseldorfer Tabelle bestimmt, wie viel Unterhalt
einem Kind von getrenntlebenden Eltern zusteht. Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft
hat, ist sie doch für die Rechtsprechung aller Familiengerichte prägend wie ein Gesetz.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2024 können Sie hier herunterladen.
Eine Erklärung zur Unterhaltsberechnung finden Sie hier.

Änderungen im Vergleich zur Tabelle 2023
Im Vergleich zur letzten Düsseldorfer Tabelle ergeben sich 3 wesentliche Änderungen:

  1. Der Kindesunterhalt wurde erhöht
  2. Der Selbstbehalt wurde erhöht
  3. Die Tabellenstruktur wurde geändert. Die Grenzen der jeweiligen Einkommensstufen wurden jeweils
    um 200 € angehoben.